„DER UNBEKANNTE KREIS ŻAGAŃ" DIE ORDNUNG DES FOTOWETTBEWERBES

„DER UNBEKANNTE KREIS ŻAGAŃ\" DIE ORDNUNG DES FOTOWETTBEWERBES

I. VERANSTALTER DES WETTBEWERBES

1. Der Wettbewerb wird im Rahmen des Projektes Euroregion Spree-Neiße-Bóbr mit Fördermitteln des Programms Phare CBC der Europäischen Union finanziert.

2. Der Veranstalter des Wettbewerbs ist der Landrat in Żagań.

3. Die Anschrift des Veranstalters: Starostwo Powiatowe w Żaganiu Wydział Polityki Społeczno – Gospodarczej (pok. 109) ul. Dworcowa 39 68-100 Żagań

Tel. + 48 68 - 477 79 16

Fax + 48 68 - 477 79 20

e-mail: starostwo@powiatzaganski.pl

www.powiatzaganski.pl

 

II. DAS ZIEL DES WETTBEWERBES

Das Ziel des Wettbewerbes ist es, die Geschichte und Kultur der Niederlausitz durch die Präsentation untypischer plätze, Dorfbilder, Landschaften, Sehenswürdigkeiten und charakteristischer architektonischer Details aus Gegenwart und Vergangenheit des Kreises Żagań populär zu machen. Zu dem Kreis gehörten folgende Orte: Świętoszów, (ein Teil des Kreises Nowogród) dh. Nowogród Bobrzański, Stara und Nowa Klepina, Dobruszów Wielki und Mały, Pajęczno, Koźla, Kotowice, Piaski, , Drągowina, Skibice, Podgórzyce, Bogaczów, Przybymierz, Kaczeniec, Grabowiec, Turów, Sobolice, Wysoka, (in der Gemeinde Przewóz) - Stare Czaple, Mieszków (nur Bauten des Rittergutes), Dąbrowa Łużycka, Piotrów, Grotów, Przewoźniki, Janików, Wierzbięcin, Mielno, Okalenica (Marcinów), Karsówka, Potok, Przewóz, Chwaliszowice, Rusocice, Bogumiłów, Rościce, Włochów, Dobrochów, Drozdów, Mieszków, Przewoźniki, Straszów, Jeziorko, Czarocin, Chwalmierz, (ein Teil des Kreises Żary)- Siedlec, Straszów , Kamienica am Nysa Łużycką Mysłów, und an der deutschen Seite - Pechern – Pechč, Tschernitz –Tscherniske, Jämlitz (Jemlitz), Kromlau (Grumelau), Bloischdorf (Blasdorff) – Błobošojce, Lieskau (Liske).

III. REGELN DES WETTBEWERBS

1. Der Wettbewerb ist an alle gerichtet, die fotografieren, ohne Alterbegrenzung.

2. Das Organisationskomitee darf am Wettbewerb nicht teilnehmen.

3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

4. Die Wettbewerbsordnung ist in der Abteilung Sozial- und Wirtschaftspolitik des Landratsamtes in Żagań, Zimmer Nr. 109 und auf der Internetseite: www.powiatzaganski.pl zu lesen.

5. Jeder Teilnehmer darf zum Wettbewerb nicht mehr als 6 Arbeiten zusenden.6. Die Fotos sind auf glänzendem Papier, Mindestformat 13x18 cm, zu machen.

7. Die Technik der Arbeiten ist beliebig.

8. Zum Wettbewerb sollten Farbfotos oder schwarz-weiße Fotos mit deren Negativ oder Positivbild, das zur Vergrößerung des Fotos zum Format 30x40 cm dienen wird, eingereicht werden. Negative und Positivbilder werden nach dem Wettbewerb den Einsendern zurückgegeben.

9. Dreißig der besten Fotos werden vergrößert und auf Kosten des Veranstalters eingerahmt.

10. Eingesandte Arbeiten werden nicht zurückgesandt.

11. Die Autoren der Arbeiten willigen durch ihre Anmeldung der Verwendung und Verarbeitung ihrer eigenen persönlichen Daten durch den Veranstalter des Wettbewerbes (an der Wettbewerbsausstellung und in den Werbungsverlagen) – Gesetz über Datenschutz vom 29. August 1997 (Gbl. Nr. 133, Pos. 833 mit späteren Veränderungen) und in die Übergabe der Vermögensrechte der Autoren zugunsten des Veranstalters ein.

12. Anmeldung der Arbeiten bei dem Wettbewerb ist gleichbedeutend mit der Übergabe der Vermögungsrechte der Autoren zugunsten des Veranstalters gemäß Artikel 50 des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über Autorenrechte und ähnliche Rechte (Gbl. von 1994, Nr. 24, Pos. 83) und zur Veröffentlichung in allerlei Verlagen, die durch den Veranstalter herausgegeben werden und im Internet veröffentlicht werden.

13. Preisgekrönte, ausgezeichnete und zur Veröffentlichung gewählte Arbeiten gehen ins Eigentum des Veranstalters über, er hat das Recht, sie kostenlos, zu dem von ihm gewählten Ziel auszunutzen.

14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die eingesandten Arbeiten anderen Interessenten und Institutionen für eine themenbezogene Ausstellung zugänglich zu machen.

15. Die Arbeiten, die die Teilnahmeregeln nicht erfüllen, werden durch die Wettbewerbskommission nicht beachtet.I

II TERMINE DES WETTBEWERBS

1. Man kann sich zum Wettbewerb persönlich oder durch die Post anmelden.

2. Die Arbeiten (Fotos) sind mit dem Anmeldeformular im Sitz des Veranstalters bis zum 31. Dezember 2004 abzugeben.

3. Die Arbeiten sind in einem harten Umschlag einzureichen, denn der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Beschädigungen im Transport und deckt keine Kosten, die mit dem Transport der Arbeiten verbunden sind.

4. Beschädigte Arbeiten werden aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.

5. Das Anmeldeformular soll folgende Daten enthalten:

a. Vorname und Name des Autors,

b. Genaue Anschrift (mit Postleitzahl)

c. Kontakttelefonnummer,

d. Titel und eine Beschreibung des einzelnen Fotos: wo und wann wurde die Aufnahme gemacht und was stellt sie dar,e. Eine Erklärung des Autors, dass die Informationen im Anmeldeformular echt sind und er selbst die Aufnahme gemacht hat, sowie Einwilligung zu Datenverarbeitung anlässlich des Fotowettbewerbes und zur kostenlosen Veröffentlichung des Fotos und seiner Unterschrift.

6. Die am Wettbewerb gemeldeten Arbeiten dürfen die Autorenrechte nicht verletzen.

IV WETTBEWERBSKOMMISSION

1. Über die Auswahl der Sieger entscheidet die Wettbewerbskommission, weiter Kommission genannt, die von dem Veranstalter berufen wurde.

2. Zum Bestand der berufenen Kommission gehören:

a. Drei Vertreter des Veranstalters,

b. Fachmann der Fotografieren,

c. Zwei Fachmänner der Geschichte.

3. Kommission wird bei der Entscheidung des Wettbewerbs folgendes betrachten:

a. Thematische Einstimmung,

b. Art des Bildkaders,

c. Methodik der Fassung des Themas,

d. Invention der Fassung,

4. Die Entscheidung der Kommission ist endgültig.

V BEKANNTMACHUNG DER ERGEBNISSE DES WETTBEWERBES

1. Preisträger des Wettbewerbes werden mit einem Schreiben von dem Żaganer Landrat über Ort und Zeit der Ausstellung ihrer Arbeiten und der Einladung zur Eröffnung der Ausstellung benachrichtigt.

2. Die besten Arbeiten, die von Jury für die Ausstellung als geeignet erklärt werden, werden in einem Album, in einer multimedialen Präsentation, einer außer-wettbewerblichen Publikation und an der Ausstellung im Żaganer Palast und auch auf der offiziellen Internetseite des Landrates in Żagań dargestellt.3

. Die Kommission wird während der Schlusszeremonie des Wettbewerbes Preise zuerkennen und ihr Urteil in Form von Pressemitteilungen und auf der Internetseite bekanntmachen.

4. Die von dem Veranstalter vorgesehene Preise: für den I. Platz –Preis über den Betrag von 1500 zł (Wörtlich: eintausendfünfhundert Zlotych)für den II. Platz – Preis über den Betrag von 1000 zł (Wörtlich: eintausend Zlotych)für den III. Platz – Preis über den Betrag von 800 zł (Wörtlich: achthundert Zlotych)und 5 Auszeichnungen.Bei mit dieser Wettbewerbsordnung nicht berücksichtigten Angaben werden alle Entscheidungen im Bereich des Wettbewerbes durch den Wettbewerbsveranstalter getroffen.

Powiat Żagański
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